Antwort 10.07.2026 von Alexander Dobrindt CSU
Die Absicherung der Fußballspiele der 1. und 2. Bundeslieger erfolgt grundsätzlich durch die Landespolizei. Somit sind die Bundesländer die Einsätze und deren Kosten zuständig.
Die Absicherung der Fußballspiele der 1. und 2. Bundeslieger erfolgt grundsätzlich durch die Landespolizei. Somit sind die Bundesländer die Einsätze und deren Kosten zuständig.
Eine Frist für eine Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses gibt es nicht. Sind alle Vorrausetzungen erfüllt wird die Prüfung schnellst möglich abgeschlossen.
Ohne tiefgreifende Reformen würde der Zuschussbedarf immer weiter steigen, so dass der Staat seine Handlungsfähigkeit verlieren würde und keine Zukunftsinvestitionen mehr tätigen könnte.