Frage von Maximilian B. • 05.05.2025

Antwort ausstehend von Stephan Stracke CSU
Ich übe mein Amt verfassungstreu aus. Eine Zusammenarbeit mit der AfD ist weder mit meinem Gewissen noch dem Unvereinbarkeitsbeschluss der Union verträglich.
Zu den Äußerungen des US-Präsidenten hat sich bereits der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz sehr deutlich geäußert. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Weder obliegt es mir persönlich, noch habe ich die Möglichkeiten, zu bewerten, ob gemeinnützige Organisationen den satzungsmäßigen Zweck erfüllen und öffentliche Mittel sachgerecht einsetzen. Das ist Aufgabe des Zuwendungsgebers sowie der Finanzbehörden.