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Frage von Kai F. •

Wann werden weitere Versorgungssysteme verpflichtet an der Digitalen Rentenübersicht teilzunehmen

Ohne die Einbeziehung von z.B. Direktzusagen aus der bAV oder Versorgungssystemen, die weniger als 1.000 Versorgungsansprüche verwalten bleibt das Ganze für viele Menschen völlig nutzlos. Ich habe z.B. zwei bAV-Ansprüche, deren Anbieter aber beide aus oben genannten Gründen nicht verpflichtet sind an der Digitalen Rentenübersicht teilzunehmen. Die einzige Information, die ich somit beziehe ist die aus der GRV und die bekomme ich sowieso. Daher bleibt das Ganze für mich nutzlos.

Um einen wirklichen Nutzen hieraus zu beziehen, sollten ALLE Anbieter zügig verpflichtet werden, an der Digitalen Rentenübersicht teilzunehmen, damit das Ganze nicht zu einem Rohrkrepierer wird, was wirklich schade wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Kai F.

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Sehr geehrter Herr F., vielen Dank für Ihre Nachricht und die Schilderung Ihrer persönlichen Erfahrungen mit der Digitalen Rentenübersicht. Sie sprechen einen wichtigen Punkt an: Damit die Übersicht tatsächlich den erhofften Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger bringt, ist eine möglichst breite Beteiligung der Versorgungsträger notwendig. Derzeit sind zunächst die großen Versorgungssysteme – wie die gesetzliche Rentenversicherung, die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie Anbieter mit mehr als 1.000 Versorgungsanwärtern – zur Teilnahme verpflichtet. Dieses gestufte Vorgehen soll sicherstellen, dass das System technisch stabil eingeführt wird. Perspektivisch ist es aber das erklärte Ziel, weitere Versorgungssysteme einzubeziehen – auch kleinere Anbieter und Direktzusagen aus der betrieblichen Altersversorgung. Die rechtlichen und technischen Vorbereitungen hierfür laufen bereits. Ein konkreter Zeitplan für die vollständige Ausweitung wird derzeit im Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet und in Abstimmung mit den beteiligten Trägern geprüft. Ihr Hinweis unterstreicht, dass viele Menschen erst dann einen echten Nutzen haben werden, wenn alle Ansprüche auf einen Blick zusammengeführt werden können. Dieses Ziel teilen wir, und wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Digitale Rentenübersicht Schritt für Schritt entsprechend erweitert wird. Mit freundlichen Grüßen Claudia Moll, MdB

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