Frage von Erol P. • 18.10.2024

Antwort von Hakan Demir SPD • 13.11.2024
Eine Einbürgerung bei Privatinsolvenz ist gesetzlich nicht ausgeschlossen, auch nicht im Rahmen der Anspruchseinbürgerung.
Eine Einbürgerung bei Privatinsolvenz ist gesetzlich nicht ausgeschlossen, auch nicht im Rahmen der Anspruchseinbürgerung.
In dieser Periode wurde ein neues Verfahren begonnen, die entsprechenden Entwürfe stehen auf der Homepage des BMI.
Gesetze gelten für alle. Wenn Sie Autofahren und ihr THC-Wert pro Milliliter Blutserum unter dem Grenzwert 3,5 Nanogramm liegt, haben Sie nichts zu befürchten.
Nach intensiver Abwägung der rechtlichen und politischen Argumente sehe ich keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Verbotsverfahren.
ich gehöre nicht zu den Unterzeichnern der Initiative. Ich will, dass eine gestartete Initiative am Ende eine Mehrheit findet. Das sehe ich bisher nicht.