Frage von Stefan H. • 18.04.2022

Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht.
Deutschland muss helfen, darf aber auch Fragen und Zweifel artikulieren
Ein Blick in die Nachrichten genügt - es herrscht Krieg in Europa. Dieser veränderten Bedrohungslage müssen wir entschlossen begegnen.
Cannabis dürfen wir nicht verharmlosen. Der Staat muss seinen Aufgaben nachgehen - dazu zählt selbstverständlich auch die Sucht- und Drogenprävention.
Dies ist eine, wie ich finde, unpassende Einmischung in die deutsche Regierungspolitik.