Frage von Gürcü K. • 20.09.2022

Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Da bei Ihnen (Bezug von Krankengeld) in 2022 ein Beschäftigungsverhältnis bestanden hat, haben Sie Anspruch auf die EPP und können diese über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Das neue Bürgergeld wächst dynamisch mit den Preisentwicklungen. Zu den hohen Energiepreisen gibt es Maßnahmen aus Entlastungspaket III.
Jetzt muss alles auf einmal geleistet werden. Aber eine Veränderung unserer Energiepolitik endlich hin zu erneuerbaren Energien hilft uns auch in der Vorbereitung auf den Klimawandel.