Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Steffi S. •

Ich bin arbeitsunfähig. Nach einer Umschulung bezog ich Krankengeld bis Juli 2022. Seit August beziehe ich ALG 2. Falle ich somit wirklich aus allen Energiepauschalen raus?

Während dem Bezug von Krankengeld hatte ich kein Angestelltenverhältnis. Im Juli, als die Pauschale für ALG 2 ausbezahlt wurde, hatte ich keinen Anspruch auf ALG 2. Jetzt beziehe ich ALG 2 und kein Krankengeld mehr.
Auch mich betreffen die hohen Preise. Strom muss ich selber zahlen und auch die Spritpreise betreffen mich stark, da ich regelmäßig zu Ärzten und Therapien muss.
Ist das wirklich so, dass ich durch das Raster falle und nichts bekomme, nur weil ich chronisch krank bin und deshalb zur Zeit nicht arbeiten kann?! Ich warte seit 2017 auf OPs, die meine Arbeitsfähigkeit wieder herstellen. Erst musste ich einige Jahre vor Gericht um die Kostenübernahme streiten und dann werde ich wegen Corona ständig vertröstet, weil die OPs ja nicht "lebensnotwendig" wären und dort die Plätze frei gehalten werden müssen.
Wie kann es sein, dass die Schwächsten der Gesellschaft immer ausgeschlossen werden und am meisten leiden müssen?
MfG Steffi S.

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

Die Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind.

Da bei Ihnen (Bezug von Krankengeld) in 2022 ein Beschäftigungsverhältnis bestanden hat, haben Sie Anspruch auf die EPP und können diese über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic

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