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Eine reine Wohnbebauung, die nicht einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, ist im Grundsatz unzulässig, da andernfalls die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung zu befürchten wäre (Absatz 3 Nr. 7).
Das können Sie hier nachlesen: https://crm.fdp.de/node/3265?r=145
Es ist inakzeptabel, dass die Ressortabstimmung immer noch nicht abgeschlossen ist. Unsere Bundesbeamten haben eine verfassungsgemäße Besoldung verdient!
Wir sind daran interessiert, dass die Vorwürfe schnellstmöglich aufgearbeitet und entkräftet werden.
Grundsätzlich ist es schwierig, die Rechtslage von 1999 mit der von 2024 zu vergleichen.
Die Frage nach der Kriegsdienstverweigerung habe ich bereits vielfach auf Abgeordnetenwatch beantwortet.