Antwort 12.11.2024 von Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die zuständigen Stellen in der Bundesgeschäftsstelle. Vielen Dank.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die zuständigen Stellen in der Bundesgeschäftsstelle. Vielen Dank.
Die Frage betrifft nicht die Tariflandschaft des ÖPNV. Die Zuständigkeit für die Schülerbeförderung und die Anspruchsvoraussetzungen liegt beim StMUK.