Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Bei diesem Beschluss handelt es sich lediglich um einen schlichten Parlamentsbeschluss, was bedeutet, dass er keinerlei rechtliche Bindung hat und sich nicht an andere Staatsorgane richtet.
Herr Höcke ist Landesvorsitzender in Thüringen.
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer*innen und Wohnungseigentümer kann nach § 29 Wohneigentumsgesetz einen Verwaltungsbeirat bestellen
Ich kann hier kein Demokratie- oder Rechtsstaatsdefizit erkennen und sehe auch keine Notwendigkeit dies gesetzlich neu zu regeln.
Es gilt wie bei Ihrer anderen Frage vom 22.7.22: Vielleicht wollen Sie den konkreten Fall etwas genauer schildern, damit ich erkennen kann, warum da aus Ihrer Sicht der Gesetzgeber gefordert ist?