das von Ihnen zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezog sich auf die Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015. Dabei hat das Gericht festgestellt, dass das durch Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau in nicht zu rechtfertigender Weise unterschritten wurde. Insofern war zunächst einmal das Land Berlin zur Nachbesserung verpflichtet.
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Vor allem fehlen noch die Ergebnisse der aktuell laufenden Tarifverhandlungen, die ja dann wohl voraussichtlich auch für die Beamten übernommen werden sollen.
Das hoffen wir nicht, aber ausschließen können wir das auch nicht.
Nein
Vor dieser neuen Realität, können und wollen wir als Grüne Partei nicht die Augen verschließen, sondern unterstützen die Menschen in der Ukraine bei ihrem Kampf um Freiheit, Sicherheit und Frieden, im Einklang mit dem Völkerrecht, auch mit schweren Waffen.
Das gesetzliche Rentensystem stützen wir vor allem mit mehr Einzahlenden und höheren Einzahlungen: Gute Löhne, Einwanderung von Arbeitskräften und eine höhere Erwerbsbeteiligung von Menschen, die bisher beispielsweise durch fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten nicht länger arbeiten können