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Vieles an dem Beitragssystem in der Krankenversicherung ist tatsächlich nur historisch zu verstehen, niemand würde das System "am Reißbrett" so konstruieren, wie es derzeit ist. Dazu zählt sicherlich nicht zuletzt auch die Einteilung in Freiwillige und Pflichtversicherung. Erst recht, wenn Freiwillig Versicherte überhaupt keine andere Wahl haben, außer die theoretische Wahl, in die PKV zu wechseln.
Im Übrigen fordern wir seit Jahren die Einführung einer Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung.
Ich sehe in der Bezeichnung freiwillig Versicherte keinen Widerspruch. Denn freiwillig bedeutet, dass sich die betroffene Person entschieden hat, freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.
Mit der Einführung einer Bürgerversicherung würde z.B. das Mitgliedschafts- und Beitragsrecht reformiert und die Versicherung so gestaltet, dass diese Regelungen und insbesondere die Begriffsbestimmungen zeitgemäßer werden und die individuellen Lebensumstände der Menschen besser berücksichtigen
Meine Aussagen beziehen sich auf die Antworten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf meine schriftliche Einzelfrage hinsichtlich der installierten Leistung an Erneuerbaren Energien aufgeschlüsselt nach Bundesländern.
Denn das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und das Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 1 GG sichern jedem Hilfebedürftigen diejenigen finanziellen Voraussetzungen zu, die für den notwendigen Lebensunterhalt und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dabei unterscheidet das Grundgesetz nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf.