Antwort 07.12.2022 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es ist allerdings zu unterscheiden zwischen Cannabis als Medizin und zu Genusszwecken.
Es ist allerdings zu unterscheiden zwischen Cannabis als Medizin und zu Genusszwecken.
Diese Kopplung hat etwas mit dem "Alimentationsprinzip" des Berufsbeamtentums zu tun, aus dem das Bundesverfassungsgericht [...] eine Art Abstandsgebot ableitet.
Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, Wärmepumpen in der Strompreisbremse gesondert zu berücksichtigen.
Die russischen Soldaten werden zum Teil ohne richtige Ausbildung und ohne eine adäquate Ausstattung an die Front geschickt. Für viele stellt sich nicht die Frage, ob sie kämpfen wollen.
Aufgrund der hohen Zahl an Fragen, bitten wir um Verständnis, dass die Fragestellenden gelegentlich länger auf eine Antwort warten müssen.
Warum möchten Sie diese ablehnen?