Für den Haushalt 2024 waren ursprünglich Kürzungen im Etat bei der Bundeszentrale für politische Bildung in Höhe von etwa 21,5 Millionen Euro vorgesehen. Wir als Grüne Bundestagsfraktion sind sehr froh, dass es uns im parlamentarischen Verfahren gelungen ist, die Kürzungen nahezu komplett zurückzunehmen.
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Zwar ist auch diese Form der Mobilität zu unterstützen, dies soll jedoch aus folgenden Gründen nicht über die THG-Quote erfolgen:
Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts am 23. August 2023 beschlossen. Es folgt die parlamentarische Befassung in Bundesrat und Bundestag.
Das gelbe Band halte ich für eine sinnvolle Einrichtung, die auch in Hamburg so praktiziert werden könnte.
Dazu gibt es klare juristische Verfahren, die es zu befolgen gilt. Voraussetzung für einen Verbotsantrag gegen die AfD sollte ebenso sein, dass ein solches Verfahren juristisch Aussicht auf Erfolg hat. Dazu muss unseren Verfassungsschützenden ausreichend Beweismaterial vorliegen.
Die Auseinandersetzung um unsere Demokratie wird vermutlich nicht durch das Instrument eines Verbots zu gewinnen sein.