
Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut.
Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut.
Wir haben als CDU/CSU-Fraktion zu der gesamten Thematik diese Woche eine Kleine Anfrage gestellt. Ihr Anliegen ist somit auf unserer Agenda.
Nach Jahren der Planungsunsicherheit und Stagnation hat die Bundesregierung das erste Regierungsjahr genutzt, um gute Ausgangsbedingungen für Investitionen in Erneuerbare Energien und einen zügigen Ausbau zu schaffen.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Installation und Erwerb einer Photovoltaikanlage sowie für dazugehörige Stromspeicher eine Umsatzsteuer von null Prozent. Dieser neue Nullsteuersatz für Installation und Erwerb gilt tatsächlich nur für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 geliefert bzw. installiert werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.
uch ich unterstütze daher den jetzt vorliegenden, einfach zu handhabenden Vorschlag.
Daher ist die genaue Ausgestaltung des Wahlrechts unter der Maxime, die Übergröße wieder zurückzufahren, Gegenstand intensiver Beratungen. Insofern ist es noch nicht möglich, zu einzelnen Detailfragen eine abschließende Stellungnahme abzugeben.