
Ja, der § 12a soll so bestehen bleiben.
Ja, der § 12a soll so bestehen bleiben.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform gilt eine generelle Voraufenthaltszeit [...] von fünf Jahren [...] zusätzlich zur Erfüllung weiterer Voraussetzungen wie Lebensunterhaltssicherung, Wohnung, Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen und der deutschen Gesellschaft usw..
Wie der von Ihnen verlinkte Artikel deutlich macht, sind die hohen Nährstoffeinträge und die hiermit einhergehende Eutrophierung des Wassers ein großes Problem für das Ökosystem Ostsee
Der § 10 Nummer 3 regelt ja die Einbürgerung eines Ausländers, der seinen Lebensunterhalt für sich und seine Familie erwirtschaften muss, und seiner / ihrer Ehegatt:in. Im Referentenentwurf wurden nun Ausnahmeregelungen genannt, falls der Lebensunterhalt nicht selbstständig erwirtschaftet werden kann und Sozialleistungen bezogen werden müssen.
Eine längere Legislaturperiode ergibt durchaus Sinn, weil mehr Zeit für komplexe Projekte bleibt und nicht schon nach weniger als drei Jahren gefühlt der nächste Wahlkampf beginnt.
Im Studienzentrum war ich vor etlichen Jahren in der Jugendorganisation aktiv.