Vielen Dank für Ihre Frage. Leider ist Prof. Dr. Gerhard Trabert schwer erkrankt und kann sein Mandat im Bundestag nicht wahrnehmen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Für mich ist entscheidend, dass das Gesamtpaket wirtschaftlichen Aufbruch mit sozialer Sicherheit verbindet.
Deshalb nehme ich die Anliegen der Psychotherapeutenverbände sehr ernst und werde sie im weiteren Verfahren sorgfältig prüfen.
Dennoch bin ich dafür, das 20 Jahre alte Gesetz zu reformieren. Zentrales Anliegen dieser Reform ist es, einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der absolut unverzichtbaren Informationsfreiheit und dem Schutz sensibler Informationen zu schaffen.
Zunächst ist eine wichtige Klarstellung notwendig: Wer Arbeitslosengeld bezieht, bleibt grundsätzlich eigenständig krankenversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung trägt in dieser Zeit die Bundesagentur für Arbeit. Die neue Regelung führt daher nicht dazu, dass Menschen unmittelbar nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes ihren Krankenversicherungsschutz verlieren.

Ohne Gegensteuern wäre bis 2030 eine Beitragslücke von bis zu 40 Milliarden Euro entstanden – mit der Folge weiter steigender Lohnnebenkosten, die am Ende genauso auf Praxen, Beschäftigte und Patienten durchgeschlagen wären. Der Deutsche Bundestag hat deshalb am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen.