für uns als grüne Bundestagsfraktion ist der Schutz der Bürgerrechte im Digitalen zentral. Entsprechend groß sind unsere Bedenken gegenüber der sogenannten „Chatkontrolle“, die im Rahmen der CSA-Verordnung verhandelt wird.
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Ihre Befürchtung, dass eine Chatkontrolle zu einem Klima der Angst führen und marginalisierte Gruppen besonders treffen könnte, ist nachvollziehbar.
Wir sind stolz, dass wir gemeinsam mit anderen Kritikern einen massiven Druck gegen das "Überwachungsgesetz" aufbauen konnten.
Der Landtag ist damit nicht befasst.
Der Wahlprüfungsausschuss hat Anfang Dezember 2025 eine Beschlussempfehlung gegen eine Neuauszählung der Bundestagswahl 2025 getroffen.
Die von Ihnen angesprochene Neuauszählung kann nur dann erfolgen, wenn tatsächlich ein Wahlfehler vorliegt, also Stimmen einer Partei – hier des BSW – fälschlicherweise nicht gezählt wurden. Der Wahlprüfungsausschuss ist um rasche und transparente Aufklärung bemüht und hat die Wahlleitungen und Wahlbehörden um Stellungnahmen zu den Vorwürfen des BSW gebeten. Die Einschätzung der Wahlleitungen wurde auch an das BSW mit der Bitte um Erwiderung weitergeleitet.