Halten Sie es für angemessen, dass ein ehemaliger Arbeitnehmer/in bei einem Jobverlust mit über 50 Jahren nach jahrzehntelanger Einzahlung keine beitragsfreie Mitversicherung in der GKV mehr hat ?
Die Gesundheitsreform die leider mit den Stimmen der Sozialdemokraten verabschiedet worden ist.
Gerade Menschen mit über 50 Jahren haben auf dem Arbeitsmarkt so gut wie keine realen Chancen mehr. Bei einer Kündigung dann auch noch erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen ist sozial äußerst ungerecht und nicht verständlich.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ein Arbeitsplatzverlust nach jahrzehntelanger Beschäftigung ist gerade für Menschen über 50 eine erhebliche persönliche und finanzielle Belastung.
Zunächst ist eine wichtige Klarstellung notwendig: Wer Arbeitslosengeld bezieht, bleibt grundsätzlich eigenständig krankenversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung trägt in dieser Zeit die Bundesagentur für Arbeit. Die neue Regelung führt daher nicht dazu, dass Menschen unmittelbar nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes ihren Krankenversicherungsschutz verlieren.
Betroffen sind vielmehr Ehe- und Lebenspartner, die über das erwerbstätige Mitglied familienversichert sind. Ab 2028 wird in diesen Fällen grundsätzlich ein Zuschlag von 2,5 Prozent auf die beitragspflichtigen Einnahmen des hauptversicherten Mitglieds erhoben. Die Mitversicherung bleibt also bestehen, ist aber nicht mehr in jedem Fall vollständig beitragsfrei.
Ich verstehe, dass diese zusätzliche Belastung gerade nach einem Arbeitsplatzverlust als ungerecht empfunden werden kann. Das Alter der mitversicherten Person oder die Zahl der zuvor geleisteten Beitragsjahre sind allerdings keine eigenen Ausnahmetatbestände.
Im parlamentarischen Verfahren wurde der Kreis der Ausnahmen erweitert. Beitragsfrei bleibt die Mitversicherung insbesondere für Eltern mit Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sowie für Ehe- und Lebenspartner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5, mit einem Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der Grundsicherung.
Die Regelung ist Teil eines umfassenden Gesamtpakets zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei leisten neben den Versicherten auch der Bund, Krankenhäuser, die Pharmaindustrie und weitere Bereiche einen Beitrag. Dennoch muss bei der weiteren Ausgestaltung der GKV-Finanzierung darauf geachtet werden, dass Menschen in schwierigen Lebenslagen nicht unverhältnismäßig belastet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lina Seitzl

