Wie rechtfertigen Sie Entscheidungen im Bereich der Psychotherapie? Schließlich sollen Behandlungskapazitäten dadurch stark abnehmen, immer mehr Menschen sind aber psychisch krank.
Künftig werden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, wie alle anderen Facharztgruppen, in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung einbezogen. Ziel ist es, die Vergütung stärker am tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung auszurichten. Mir war dabei bewusst, dass die Psychotherapie Besonderheiten mit sich bringt, die besondere Sorgfalt erfordern. Deshalb habe ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Gesundheitsausschuss ausgetauscht und mich im für gezielte Verbesserungen eingesetzt. Laufende Behandlungen werden ohne Unterbrechung fortgeführt, für besonders vulnerable Patientengruppen bleibt die extrabudgetäre Vergütung bestehen und die gemeinsame Selbstverwaltung erhält den Auftrag festzulegen, welche Fälle künftig vorrangig behandelt und weiterhin extrabudgetär vergütet werden. So wird ein verlässlicher Übergang in die neue Systematik sichergestellt. Laufende Therapien bleiben geschützt, Behandlungsabbrüche werden verhindert und Menschen mit besonders dringendem oder komplexem Behandlungsbedarf sollen weiterhin schneller Zugang zu einer Therapie erhalten.
Aus verfassungsrechtlichen Gründen konnten diese Verbesserungen nicht direkt im GKV-BStabG geregelt werden. Deshalb haben wir uns als Koalitionsfraktionen mit einem eigenen Entschließungsantrag verpflichtet, sie kurz nach der Sommerpause in einem separaten Gesetzgebungsverfahren zu beschließen. Die Regelungen sollen gleichzeitig mit dem GKV-BStabG zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. So entsteht keine Lücke zwischen der neuen Vergütungssystematik und den zugesagten Übergangsregelungen.
Mir ist bewusst, dass die Besonderheiten der psychotherapeutischen Vergütung auch künftig sorgfältig berücksichtigt werden müssen. Deshalb nehme ich die Anliegen der Psychotherapeutenverbände sehr ernst und werde sie im weiteren Verfahren sorgfältig prüfen. Mein Ziel bleibt eine Vergütung, die den tatsächlichen Versorgungsbedarf angemessen abbildet, sowie eine psychotherapeutische Versorgung auf hohem Niveau, mit einem zeitnahen Zugang für Patientinnen und Patienten und verlässlichen Rahmenbedingungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Im Herbst wird es unter anderem darum gehen, wie die zugesagte extrabudgetäre Vergütung für besonders vulnerable Patientengruppen konkret ausgestaltet wird. Unabhängig davon bleiben die bereits im GKV-BStabG gesicherten extrabudgetären Vergütungsbestandteile für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bestehen. Außerdem wird die gemeinsame Selbstverwaltung festlegen, in welchen Fällen Behandlungen künftig vorrangig aufgenommen und weiterhin extrabudgetär vergütet werden.
Parallel dazu setze ich mich für eine Weiterentwicklung der Bedarfsplanung in der Psychotherapie ein. Sie soll sich künftig stärker am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren. Diese Reform wird eng mit dem Aufbau eines patientenorientierten Primärversorgungssystems verknüpft. Ziel sind eine bessere Patientensteuerung, kürzere Wartezeiten und ein schnellerer Zugang zur passenden Behandlung. Die konzeptionellen Arbeiten im Bundesministerium für Gesundheit laufen bereits und werden in den kommenden Monaten fortgesetzt.

