Weitere Fragen an Tim Klüssendorf
Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein wesentliches Mittel transparenter Politik, welches die SPD 2005 eingeführt hat. Ich möchte daher gleich am Anfang klarstellen: Bestehende Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft dürfen nicht reduziert werden. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.
Die Grundsicherung im Alter wird nicht den Kommunen überlassen. Die Kommunen führen diese Leistung zwar aus, die Kosten trägt aber vollständig der Bund.
Zum aktuellen Stand: Was vorliegt, sind Empfehlungen der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026 und noch kein konkretes Gesetz. Bundeskanzler Merz und Bundesarbeitsministerin Bas haben angekündigt, alle 33 Empfehlungen umsetzen zu wollen, mit dem Ziel, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abzuschließen. Ein Gesetzentwurf wird frühestens nach der Sommerpause erwartet. Bis dahin gilt das aktuelle Recht.
Es ist der Hansestadt Lübeck, der Lübecker Bürgerschaft und den zuständigen Ausschüssen ein Anliegen, weitere Schutzmaßnahmen für die Wakenitz zu ergreifen.

