In der Fläche fördern und im Bund fordern, um die Mobilitätswende voran zu bringen.
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Vom Erhalt und vom Ausbau der Verkehrsinfrastruktur hängen entscheidend
Lebensqualität und die Chancen der wirtschaftlichen Entwicklung ab.
Die Rückkehrhilfe soll die grundlegenden Bedürfnisse in der ersten Zeit nach der Rückkehr decken. Das gilt für alle Menschen – auch für Straftäter. Die Zahlung hat letztlich aber auch juristische Gründe: Sie soll sicherstellen, dass die Rückführung rechtssicher ist und nicht vor einem Gericht angefochten und rückgängig gemacht werden kann.
Straftäter, die nach Afghanistan abgeschoben werden, erhalten ein "Handgeld" von 1.000 Euro, um sicherzustellen, dass sie nach ihrer Rückkehr in der Lage sind, ihre grundlegendsten Bedürfnisse für einen Übergangszeitraum von sechs bis neun Monaten zu decken.
Diese Regelung geht auf ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil zurück (https://www.bverwg.de/210422U1C10.21.0).
Wir werden uns auch in den anstehenden Beratungen dafür einsetzen, den Öffentlichen Dienst weiter zu stärken, und hoffen, bald zu einer tragfähigen Einigung zu kommen.