Für uns ist klar, dass dies kein gutes Signal für die Betroffenen und ihre konkrete psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist
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Entscheidend bleibt für uns, dass die psychotherapeutische Versorgung qualitativ hochwertig und bedarfsgerecht bleibt. Das wird Gegenstand der folgenden parlamentarischen Beratungen sein.
Die Honorarkürzungen, die Sie ansprechen, wurden jedoch im Rahmen der Selbstverwaltung durch den Erweiterten Bewertungsausschuss vorgenommen, also nicht von „der Politik“.
Man muss unterscheiden: Die Vergütung wird von der Selbstverwaltung entschieden. Die GKV-Reform soll die Beiträge stabilisieren und die Versorgung sichern.
Kürzungen im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung halte ich für nicht hinnehmbar. Ganz im Gegenteil sollte die Finanzierung erheblich ausgebaut werden.
Es ist kurzsichtig, ausgerechnet Einschnitte bei der psychotherapeutischen Versorgung vorzunehmen, denn nicht nur wird dadurch individuelles Leid erhöht, sondern mittelfristig werden auch die Kosten steigen.