(...) Zur Klarstellung Ihrer Frage verweise ich auf die neue Corona-Verordnung des Landes vom 1. Juli 2020 (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Gastronomische Betriebe dürfen daher ab 22. Juni bis 23 Uhr geöffnet haben und bis zu 50 Personen drinnen gemeinsam feiern (..)
(...) Wie Sie sicherlich bereits den Medien entnommen haben, wurden die Vorgaben der Staatsregierung hinsichtlich der Öffnungszeiten von Bayerns Biergärten und Restaurants durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gekippt. (...)
(...) Ab dem 22. Juni kann in Bayern auch wieder bis um 23:00 Uhr gefeiert werden. Damit ist eine Anpassung der Öffnungszeiten fast erreicht. (...)
(...) ich verstehe sehr, dass Sie Ihre Familienfeste gerne planen und gebührend feiern möchten. Gleichzeitig komme ich aber nicht umhin, zu bedenken zu geben, dass durch die Verbreitung des Coronavirus eine weltweite Gesundheitskrise besteht (...)
(...) das kann sein und wird geprüft. (...)