
Wir fordern, dass künftig der Besitz kleiner Mengen Cannabis zum Eigengebrauch nicht mehr strafrechtlich verfolgt, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden soll.

Wir fordern, dass künftig der Besitz kleiner Mengen Cannabis zum Eigengebrauch nicht mehr strafrechtlich verfolgt, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden soll.
Legalisierung und pauschale Entkriminalisierung sind deshalb völlig falsche Antworten. Sie führen nicht zu weniger, sondern zu mehr Konsum und Gefährdung.
nein, ich habe mich nicht zu dem von Ihnen angesprochenen Thema öffentlich geäußert.
Grundsätzlich werden Rückübernahmeabkommen naturgemäß nur mit Staaten und nicht mit internationalen Organisationen geschlossen. Daher ist es schlichtweg nicht möglich, dass eine Person an die AU oder Arabische Liga zurückgeführt wird.
Staatliche Bürgschaften oder Subventionen sollten nur in Ausnahmefällen bestehen und das Ultima Ratio sein, z.B. wenn erkennbar ist, dass ein Unternehmen unverschuldet in eine Krise gekommen ist.
Überhaupt müsste man darüber nachdenken, Wohnungseigentum zu fördern, weil damit auch soziale Sicherheit verbunden ist. Ich werde mich in diesem Sinne dafür einsetzen.