Rheinland-Pfalz verfolgt seit vielen Jahren bewusst einen Ansatz, der Leistung und Bildungsgerechtigkeit zusammen denkt
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Ich darf Sie darauf hinweisen, dass meine damalige Antwort selbsterklärend ist.
Ob von dem genannten Produkt tatsächlich eine Gefahr ausgeht, kann ich seriös nicht beurteilen. Ein Mittel zur Anwendung auf der Kopfhaut ist rechtlich in der Regel ein kosmetisches Mittel; hierfür gilt die EU-Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 mit verpflichtender Sicherheitsbewertung vor dem Inverkehrbringen, überwacht durch die Behörden der Länder.
Gerne verweise ich auf meine Antworten auf die Fragen vom 19.06.2025 sowie vom 08.07.2025.
Zwischenzeitlich hat das Innenministerium den entsprechenden Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifabschlusses vorgelegt, der nun im parlamentarischen Beratungsverfahren ist und dessen Inhalte öffentlich bekannt sind.
Wir wollen die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Rehabilitation, Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieben und allgemeinem Arbeitsmarkt und die Zugangssteuerung der Reha-Träger verbessern.