WfbM: Warum spielen Sie Mindestlohn gegen Kündigungsschutz aus, statt beides gesetzlich zu vereinen?
Sehr geehrter Herr Frei,
Sie begründen Ihre Ablehnung des Mindestlohns in Behindertenwerkstätten damit, dass dies zwangsläufig den Verlust des Kündigungsschutzes bedeuten würde. Das konstruiert eine falsche Alternative: "Sicherheit gibt es nur gegen Armut."
Experten und Verbände schlagen längst Modelle vor, bei denen beides möglich ist: Der Staat zahlt einen Lohnkostenzuschuss (Nachteilsausgleich) an die Werkstatt, um die verminderte Leistung auszugleichen. Gleichzeitig wird gesetzlich geregelt, dass der besondere Kündigungsschutz trotz Arbeitnehmerstatus bestehen bleibt. Gesetze sind schließlich gestaltbar.
Warum halten Sie an diesem künstlichen Konflikt zwischen "Schutz" und "Lohn" fest? Wären Sie bereit, ein Modell zu unterstützen, das Lohnkostenzuschüsse und Schutzrechte vereint? Oder nutzen Sie den "Schutzgedanken" hier als Argument, um das System der billigen Arbeitskraft nicht reformieren zu müssen?

