WfbM: Warum spielen Sie Mindestlohn gegen Kündigungsschutz aus, statt beides gesetzlich zu vereinen?
Sehr geehrter Herr Frei,
Sie begründen Ihre Ablehnung des Mindestlohns in Behindertenwerkstätten damit, dass dies zwangsläufig den Verlust des Kündigungsschutzes bedeuten würde. Das konstruiert eine falsche Alternative: "Sicherheit gibt es nur gegen Armut."
Experten und Verbände schlagen längst Modelle vor, bei denen beides möglich ist: Der Staat zahlt einen Lohnkostenzuschuss (Nachteilsausgleich) an die Werkstatt, um die verminderte Leistung auszugleichen. Gleichzeitig wird gesetzlich geregelt, dass der besondere Kündigungsschutz trotz Arbeitnehmerstatus bestehen bleibt. Gesetze sind schließlich gestaltbar.
Warum halten Sie an diesem künstlichen Konflikt zwischen "Schutz" und "Lohn" fest? Wären Sie bereit, ein Modell zu unterstützen, das Lohnkostenzuschüsse und Schutzrechte vereint? Oder nutzen Sie den "Schutzgedanken" hier als Argument, um das System der billigen Arbeitskraft nicht reformieren zu müssen?
Sehr geehrter Herr K.,
wir haben uns im Koalitionsvertrag geeinigt, dass wir in dieser Legislaturperiode in Bezug auf Behindertenwerkstätten wichtige Weichenstellungen vornehmen werden. Um es konkret zu machen: Wir wollen die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Rehabilitation, Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieben und allgemeinem Arbeitsmarkt und die Zugangssteuerung der Reha-Träger verbessern. Wir wollen Werkstätten für behinderte Menschen erhalten und reformieren und dafür sorgen, dass mehr Menschen aus einer Werkstatt auf den Arbeitsmarkt wechseln können. Wir werden den Berufsbildungsbereich stärker auf den Arbeitsmarkt ausrichten, den Nachteilsausgleich auch bei Übergängen erhalten und das Budget für Arbeit attraktiver machen. Wir wollen zudem auch das Werkstattentgelt verbessern. Bei all diesen Vorhaben – wie auch bei Ihrem Vorschlag – muss zuallererst die Frage der Finanzierbarkeit sorgsam geprüft werden. Ich halte jedoch an der Sorge fest, dass ein flächendeckender Mindestlohn in Behindertenwerkstätten zu Arbeitsplatzverlusten führen könnte, wenn diese nicht durch den notwendigen finanziellen Ausgleich oder strukturelle Anpassungen abgesichert werden. Schließlich sprechen wir hier in keiner Weise über den 1. Arbeitsmarkt, wo die Menschen Gewinne erwirtschaften, die dann in Form eines Mindestlohns an die Angestellten durchgereicht werden. Es ist wichtig, dass wir eine Möglichkeit finden, die sowohl den Schutz als auch die Würde der Beschäftigten wahrt, ohne den ohnehin schon engen finanziellen Spielraum der Werkstätten weiter zu belasten.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

