Was unternehmen Sie damit die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des Bundes auf die Bundesbeamten per Gesetz übertragen wird?
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zwischenzeitlich hat das Innenministerium den entsprechenden Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifabschlusses vorgelegt, der nun im parlamentarischen Beratungsverfahren ist und dessen Inhalte öffentlich bekannt sind. Die SPD hatte das Ministerium mehrfach zur Vorlage und einer Beschleunigung des Verfahrens angemahnt. Allerdings unterfiel der in der vergangenen Legislaturperiode vom Kabinett am 6. November 2024 beschlossene Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation aufgrund der vorzeitigen Auflösung des 20. Deutschen Bundestages der Diskontinuität. Hintergrund der geplanten Neuregelung waren zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation aus dem Jahr 2020 (Beschlüsse 2 BvL 4/18 sowie 2 BvL 6/17 u.a. vom 4. Mai 2020). Das Bundesverfassungsgericht hatte in diesen Entscheidungen zum Besoldungsrecht der Länder Maßstäbe zur plausiblen und realitätsgerechteren Bestimmung der Mindestalimentation für die Besoldungsberechtigten konturiert und deren Auswirkungen auf das Besoldungsgefüge aufgezeigt.
Mit freundlichen Grüßen
Siemtje Möller

