Wo bleibt analog mittelbarer Gefahren aus Produkten (Gefahr konkret nur in der Herstellungskette, nicht im Produkt selbst) Ihr Protest gegen Doping-Mittel zur Applikation auf der Kopfhaut?
2 Firmen bewerben das Dopingmittel Dimethylglycin (DMG) zur Applikation auf der Kopfhaut mit einer haarwuchssteigernden Wirkungstiefe (also nur oberflächlich), Q. z.B.
http://www.igsz.de/WERBUNG/Alpecin/Alpecin1.pdf und .../Alpecin2.mp4 (saved 18.1.2026 23:00)
DMG wurde (lt. v.g. Q.) "bislang ausschließlich im Spitzensport genutzt. (...) DMG war in den USA zeitweise sogar als Dopingmittel eingestuft, stand unter Patentschutz und wurde von Sport-Legenden wie Muhammad Ali vor wichtigen Kämpfen eingesetzt (...) In Deutschland war DMG bislang überhaupt nicht zugelassen."
Mittelbare Nebenwirkungen werden z.B. bei Produkten ohne GenTech-Gehalt gesehen, wenn aber deren Herstellung GenTech aufwies, z.B. Rapsöl. Vgl. eur. GenTech-Recht - EU VO 1829/2003 u. Durchführungsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/eggentdurchfg 2004) das Risiko bei Dopingmitteln (hier DMG) aus, die zwar nur auf der Kopfhaut appliziert werden sollen, aber biochemisch unvorhersehbar weitergehend wirken könnten.

