Antwort 24.09.2023 von Andreas Ewald BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die These Ihrer Frage lehne ich ab, sie ist nicht wissenschaftlich belegt.
Die These Ihrer Frage lehne ich ab, sie ist nicht wissenschaftlich belegt.
Die Nutzung von Mobiltelefonen im Deutschen Bundestag kann nicht ohne weiteres verboten werden. Die Abgeordneten verfügen über ein „freies Mandat“, das in Artikel 38 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes verankert ist
Wir gehen nun in den parlamentarischen Prozess und nach neuesten Informationen soll die Staatsangehörigkeitsreform - und damit die doppelte Staatsangehörigkeit - rund um den April 2024 in Kraft treten.
Bitte fragen Sie bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort nach.
Ich verstehe, dass Sie sich über diese Regelung bei Altverträgen ärgern