Das Urteil des LG Köln geht aus meiner Sicht nicht nur zu weit sondern auch völlig fehl. Insofern ist die Einschätzung des von Ihnen genannten Artikels zu teilen. Inwieweit hiergegen parlamentarisch vorgegangen werden kann, werden wir prüfen.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Annette F. • 26.02.2023
Antwort von Stephan Brandner AfD • 27.02.2023
Frage von Annette F. • 26.02.2023

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Frage von Annette F. • 26.02.2023

Antwort von Marco Buschmann FDP • 22.03.2023
Inwieweit das von Ihnen genannte Urteil von früheren Entscheidungen, insbesondere der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 57 UrhG, abweicht, müsste im Einzelnen überprüft werden.
Frage von Claudia S. • 26.02.2023

Antwort von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 26.07.2023
Wahrscheinlich hätte ich dann den Wehrdienst verweigert.
Frage von Dyrk G. • 26.02.2023

Antwort von Georg Eisenreich CSU • 08.03.2023
Es steht außer Frage, dass ein effektiver Hinweisgeberschutz überfällig ist. Im Kampf gegen Betrug und Korruption sind unsere Strafverfolger auf Meldungen von Insidern angewiesen. Hinweisgeber müssen deshalb bestmöglich vor Sanktionen oder gar Kündigungen geschützt werden.
Frage von Ralf G. • 26.02.2023

Antwort von Ralf Stegner SPD • 17.05.2023
Deutschland ist Mitglied der NATO und damit Teil des größten, technisch fortschrittlichsten und damit auch schlagkräftigsten Verteidigungsbündnis, das es je gab