Antwort 16.09.2026 von Georg Eisenreich CSU
Aus diesem Grund bewertet das Bayerische Staatsministerium der Justiz gerichtliche Verfahren und Entscheidungen auch nicht.
Aus diesem Grund bewertet das Bayerische Staatsministerium der Justiz gerichtliche Verfahren und Entscheidungen auch nicht.
Daher ist in einem ersten Schritt mit einer Besoldungserhöhung von 3,36 Prozent schon eine Anpassung der Bezüge rückwirkend zum 1. April 2026 erfolgt, die schon bei den Beamtinnen und Beamten angekommen ist.
Die Ergänzung des „automatisch“ in § 15a der Beschäftigungsverordnung ist eine Anpassung an den Wortlaut der Richtlinie der Europäischen Union zur Beschäftigung von Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern.