Warum haben Sie zugelassen, dass Hr. Rainer Saisonarbeiter in der Landwirtschaft zugunsten der Industrie gesetzlich so viel schlechter stellt?
Sehr geehrte Frau Bas,
die Rolle der SPD in der derzeitige Koalition erschien mir von Anfang an eher als "Mitläufer" und weniger als gleichberechtigten Partner, wenn man berücksichtigt, wie viele Zugeständnisse die SPD der CDU immer wieder macht. Zuletzt Ihre "Verhandlungen" mit Hern Rainer bezüglich der Stellung von Saisonarbeitern (Details: https://www.abgeordnetenwatch.de/recherchen/lobbyismus/baerbel-bas-weicht-schutzregeln-fuer-saisonarbeiterinnen-auf)
Meine Frage: Warum haben Sie dies zugelassen? Wo bleibt das soziale Gegengewicht der SPD gegenüber der Industrielobby?
Und: Wie sollen Wähler die SPD insgesamt ernst nehmen, wenn sie als Koalitionspartner ständig einknickt und viel mehr Zugeständnisse macht als sie einfordert - und diese nicht einmal ausreichend öffentlich diskutiert? Das ist ja leider kein Einzelfall, und sicherlich keine soziale Politik mehr!
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Sehr geehrter Herr B.,
die Änderung des Rechts der kurzfristigen Beschäftigung beruht auf dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Der Koalitionsvertrag sieht vor, zum Einsatz von Saisonarbeitskräften die Regelung zur kurzfristigen Beschäftigung auf 90 Tage anzupassen, um den Selbstversorgungsgrad mit Obst und Gemüse zu erhöhen. Dieser Auftrag wurde durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2025 umgesetzt, in dem die zeitlichen Grenzen der kurzfristigen Beschäftigung für landwirtschaftliche Betriebe auf 90 Arbeitstage oder 15 Wochen verlängert wurden.
Die Ergänzung des „automatisch“ in § 15a der Beschäftigungsverordnung ist eine Anpassung an den Wortlaut der Richtlinie der Europäischen Union zur Beschäftigung von Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern. Sie erleichtert keinen Missbrauch, sondern schützt davor. Sie bedeutet: Ain Arbeitgeber, der gleichzeitig Vermieter der Unterkunft ist, darf seinen Anspruch auf Mietzins nicht ohne Weiteres mit dem Lohnanspruch der Saisonarbeitskraft aufrechnen. Die Aufrechnung muss vor der Beschäftigungsaufnahme schriftlich vereinbart werden. Das erhöht die Transparenz und Rechtssicherheit darüber, dass aufgerechnet wird und in welcher Höhe.
Ich lehne Abweichungen nach unten vom gesetzlichen Mindestlohns für einzelne Branchen ab. Dies gilt auch für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft. Die Bundesregierung ist sich darin einig, dass der allgemeine gesetzliche Mindestlohn eine branchenübergreifende absolute Lohnuntergrenze darstellt. Im Koalitionsvertrag sind keine Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

