wie stellen Sie sicher, dass die vollstreckungsbehörden in Bayern nicht ungewollt als staatliche Erfüllungsgehilfen für den Geldtransfer in geldwäscheverdächtige Kontenstrukturen missbraucht werden?
als Justizverwaltung üben Sie die Dienstaufsicht über die Gerichte und das Vollstreckungswesen aus. Im WEG-Recht kommt es vor, dass zivilrechtliche Titel Zahlungen nicht auf das gesetzliche Treuhandkonto der Eigentümergemeinschaft vorsehen, sondern auf Konten von Drittfirmen.
Droht durch die Zwangsvollstreckung der Einzug von Geldern in Kontenstrukturen, gegen die zeitgleich strafrechtliche Ermittlungen wegen Geldwäsche laufen, geraten die landeseigenen Gerichtsvollzieher in einen erheblichen Pflichtenkonflikt.
Ich frage Sie im Rahmen der Dienstaufsicht:
Welche landesspezifischen Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen oder behördlichen Prüfmechanismen existieren in Ihrem Bundesland, um sicherzustellen, dass die Justizvollstreckung und der Gerichtsvollzieherdienst nicht ungewollt als staatliche Erfüllungsgehilfen für den Geldtransfer in geldwäscheverdächtige Kontenstrukturen missbraucht werden?
Mit freundlichen Grüßen
S. L.

