
Die steuerfreien Inflationsausgleichszahlungen im öffentlichen Tarifvertrag sind nicht bedingungslos, sondern wurde anstelle einer Lohnerhöhung in diesem Jahr vereinbart.
Die steuerfreien Inflationsausgleichszahlungen im öffentlichen Tarifvertrag sind nicht bedingungslos, sondern wurde anstelle einer Lohnerhöhung in diesem Jahr vereinbart.
Gegenwärtig wird an einem Kabinettsbeschluss gearbeitet, der im Sommer verabschiedet werden soll.
Und im neuen Bayerischen Klimaschutzgesetz haben wir uns das Ziel gesetzt, bereits 2040 klimaneutral zu werden. Schwerpunkte sind u.a.
Die Motivation für die Schaffung dieser steuer- und abgabenfreien Einmalzahlung ist der Gedanke, dass die ohnehin durch die Energiepreisentwicklung getriebene Inflation durch hohe Lohnentwicklungen nicht noch mehr gesteigert werden soll.
Statt planwirtschaftlicher Heizgesetze und immer weiterer Belastungen für Bürger und Unternehmen braucht es in Deutschland entschiedene Maßnahmen, um unseren Wirtschaftsstandort wieder attraktiv und wettbewerbsfähig zu machen.