Die Behauptung, das BMEL würde nichts für Tierschutz tun, ist falsch. Um nur drei Beispiele zu nennen:
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Die Behauptung, das BMEL würde nichts für Tierschutz tun, ist falsch. Um nur drei Beispiele zu nennen:
Das Abgeordnetengesetz verbietet den Abgeordneten allerdings die Annahme bestimmter geldwerter Zuwendungen und Vermögensvorteile.
Wie ich von meinen Kollegen, dem zuständigen Berichterstatter Herrn Hakan Demir erfahren habe, soll nun in dieser Woche das Gesetz verabschiedet werden. Dann muss es noch in Kraft treten.
Mit meiner Arbeit im Deutschen Bundestag möchte ich vor allem gute Voraussetzungen für die zuständigen Akteure wie die Landratsämter aber auch generell für Verkehrsunternehmer schaffen
Ich verweise auf das aktuelle Statement meiner Kollegin Dagmar Schmidt und meines Kollegen Dirk Wiese: