Antwort 14.11.2024 von Eva Botzenhart BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Trotzdem sehen wir die Arbeit des Datenschutzbeauftragten der Stadt Hamburg hier nicht wirklich ausreichend gewürdigt.
Trotzdem sehen wir die Arbeit des Datenschutzbeauftragten der Stadt Hamburg hier nicht wirklich ausreichend gewürdigt.
Der (mit wenigen Ausnahmen geltende) Ausschluss von der Anspruchseinbürgerung bei Sozialleistungsbezug bezieht sich nur auf aktuellen Sozialleistungsbezug. Frühere Hartz IV / Bürgergeld-Zeiten schließen Sie nicht von der Einbürgerung aus.
Eine Einbürgerung bei Privatinsolvenz ist gesetzlich nicht ausgeschlossen, auch nicht im Rahmen der Anspruchseinbürgerung.
Bei "Inklusion" für eine differenzierte Haltung, nicht prinzipiell dagegen. Wir sehen allerdings eine „Schule für alle" kritisch. Wahlfreiheit ist wichtig!
In dieser Periode wurde ein neues Verfahren begonnen, die entsprechenden Entwürfe stehen auf der Homepage des BMI.