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Ich halte es für richtig, dass der Verfassungsschutz die AfD beobachtet. Dies geschieht aber nicht aufgrund politischer Entscheidungen, sondern auf Basis von Erkenntnissen der Dienste. Diese Beobachtungen wurden bereits teilweise gerichtlich überprüft und deren Zulässigkeit bestätigt.

Ich positioniere mich sicher nicht gegen ein Verbotsverfahren, nicht zuletzt, weil ich seit über drei Jahren im Landtag Baden-Württemberg erleben muss, wie unerträglich insbesondere rassistisch viele der AfD-Abgeordneten auftreten und reden. Wichtiger als ein Verbot der Partei ist aber nach meiner Überzeugung eine Bekämpfung deren billiger Hetze.

Um die vergütungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu erhalten, dass den Gerichten und Staatsanwaltschaften weiterhin qualifizierte Sachverständige und Sprachmittler in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, bereitet das Bundesministerium der Justiz einen Gesetzentwurf vor.

Jedoch ist dies eine schwierige Frage bei der die genaue Ausgestaltung wichtig ist.