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Portrait von Lutz Richter
Antwort 30.08.2024 von Lutz Richter BSW

Aus Ihrer Frage geht hervor, dass dies ein Thema für den Bundestag ist

Portrait von Matthias Lammert
Antwort 31.07.2024 von Matthias Lammert CDU

Dies ist im Ministergesetz des Landes Rheinland-Pfalz geregelt, auf Bundesebene besteht die Regelung „nur“ bis maximal zwei Jahre.

Antwort 06.08.2024 von Jörg Mumme Die Linke

Für die Regelungen im Straßenverkehr - also zur Straßenverkehrsordnung und den entsprechenden Zusatzbestimmungen (StVO, StVZO usw.) - also auch zum Thema Lichtsignalanlagen (LSA) sind zunächst der Gesetzgeber und die Straßenverkehrsbehörden zuständig

Norbert Mayer
Antwort 29.07.2024 von Norbert Otto Mayer AfD

Anzeigen, die eine Restwartezeit bei Rot herunterzählen, halte ich für sinnvoll. Allerdings wird für Nachrüstung aktuell kein Geld der Kommunen übrig sein.