Antwort 20.02.2026 von Manuel Hailfinger CDU
Als allerletztes Mittel kommt eine Ganzkörperfixierung dann zur Anwendung, wenn ein unmittelbare Gefahr besteht.
Als allerletztes Mittel kommt eine Ganzkörperfixierung dann zur Anwendung, wenn ein unmittelbare Gefahr besteht.

Meine Fraktionskollegen Kerstin Celina, u.a. zuständig für das Thema psychische Gesundheit, hat bereits eine erste Anfrage gestellt - und die Antworten der CSU / FW sind absolut unbefriedigend. Wir werden im Sommer weitere Nachfragen stellen.
Ja, ich nutze mein Fragerecht als Abgeordnete in diesem Fall.
Für uns steht fest, wer aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, hat die volle Unterstützung des Sozialstaats verdient.
Ihr Anfrage fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).