Antwort 07.10.2025 von Inge Gräßle CDU
Für den Einspruch des BSW gegen das Wahlergebnis ist der Wahlprüfungsausschuss zuständig.
Für den Einspruch des BSW gegen das Wahlergebnis ist der Wahlprüfungsausschuss zuständig.
Es ist sehr zu begrüßen, dass Wirtschaftsministerin Reiche den weiteren Weg der Energiewende aufgrund aktueller Daten neu justiert und im Zusammenwirken mit der Bundesnetzagentur und der Wissenschaft einen Abgleich bisheriger Planungen vorgenommen hat