Wieso haben sie die Versorgung schwerwiegend Kranker mit medizinischen Cannabis grundlegend eingeschränkt?
Sehr geerhter Herr Miersch,
aus welchen Gründen haben sie mit der GKV Reform am 10. Juli die Versorgung schwerwiegend Erkrankter mit medizinschen Cannabis maßgeblich eingeschränkt? Laut SGB V und der Arzneimittelrichtlinie durften bisher med. Cannabisblüten nur als letzte Therapieoption nachdem bereits alle anderen Optionen erfolglos angewandt wurden ausschließlich bei schwerwiegender Erkrankung auf GKV Kosten verschrieben werden. Sie haben nun explizit diese Therapieoption ersatzlos gestrichen. Zusätzlich wurde im Gesetz folgendes Aufgenommen: "Es wird festgelegt, dass die Verordnung von cannabishaltigen Rezepturen grundsätzlich erst nach einem mindestens sechsmonatigen Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel zulässig ist.".
Dabei ist das einzige rein THC haltige Fertigarzneimittel wird von der Firma Vertanical hergestellt und kommt im Herbst auf den Markt, Vertanical ist dabei großspender der SPD wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet.

