
Antwort 23.09.2022 von Josip Juratovic SPD
Da bei Ihnen (Bezug von Krankengeld) in 2022 ein Beschäftigungsverhältnis bestanden hat, haben Sie Anspruch auf die EPP und können diese über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Da bei Ihnen (Bezug von Krankengeld) in 2022 ein Beschäftigungsverhältnis bestanden hat, haben Sie Anspruch auf die EPP und können diese über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Das neue Bürgergeld wächst dynamisch mit den Preisentwicklungen. Zu den hohen Energiepreisen gibt es Maßnahmen aus Entlastungspaket III.
das Impfen ist und bleibt das beste Mittel zur Bekämpfung des Corona-Virus. Die angepassten Impfstoffe sind in der Lage, die Infektionsdynamik auszubremsen und die Verbreitung des Virus zu verlangsamen
Jetzt muss alles auf einmal geleistet werden. Aber eine Veränderung unserer Energiepolitik endlich hin zu erneuerbaren Energien hilft uns auch in der Vorbereitung auf den Klimawandel.