Antwort 07.02.2023 von Franziska Brantner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das sogenannte „iberische Modell“ war aus unserer Sicht auf Deutschland und die gesamte EU nicht übertragbar.
Das sogenannte „iberische Modell“ war aus unserer Sicht auf Deutschland und die gesamte EU nicht übertragbar.
mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz – noch unter der Vorgängerregierung – wurden freiwillig versicherte hauptberuflich Selbstständige mit den übrigen freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung in Bezug auf ihre Mindestbeiträge gleichgestellt.
Bei uns gilt richtigerweise die Unschuldsvermutung und ein geleisteter Eid ist noch etwas wert.
Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesminister Habeck. Wenden Sie sich gerne an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales.