Irene Mihalic
Irene Mihalic
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Johanna R. •

Gesetzentwurf bzgl. amtsangemessener Bundesbesoldung setzt die Beschlüsse des BVerfG keinesfalls um und in puncto Besoldungshöhe liegt der Bund damit weit hinter den Lösungen der Bundesländer! Warum?

Wieso hat man das Gesetz bzgl. amtsangemessener Alimentation (GZ) dermaßen kompliziert und verfassungswidrig entworfen (siehe Abschmelzbeträge, Ausgleichzahlungen, Orientierung an ständig variablen Mietstufen)?
Das Problem an diesem Mietenstufen-System ist ohnehin, dass diese jederzeit geändert werden können. Stellen Sie sich mal vor, man wird beim Alimentativen Ergänzungszuschlag in 5 eingestuft und bekommt dann bei 2 ein Jahr im mittleren Dienst mal locker 500 € weniger im Monat, nur weil Mietstufe massiv geändert worden ist!
Wie begründet das BMI eigentlich, dass der Alimentative Ergänzungszuschlag hinter dem Zuschlag in NRW (deutlich) zurück bleibt?
Ich hätte damit gerechnet, dass der Bund mindestens das Niveau aus Baden-Württemberg erreicht.
Mit "7 € für einen verheirateten Beamten, der ein Kind hat und in einer Stadt der Mietenstufe VI lebt" können doch allen Ernstes nicht die Beschlüsse des BVerfG umgesetzt werden!
Für eine Antwort wären Ihnen viele Bundesbeamte sehr dankbar.

Irene Mihalic
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung, den das Bundesministerium des Inneren und für Heimat vorgelegt hat, sollen die von Ihnen angesprochenen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Der Entwurf befindet sich in der Abstimmung, es sind also noch Änderungen möglich. Ziel dieses Entwurfes ist es, die Alimentation besser an die tatsächliche jeweilige Lebensrealität anzupassen.

Dazu wird an verschiedenen Stellen angesetzt, wie der Anzahl der Kinder, oder der Mietstufe – also Faktoren, die die Lebenshaltungskosten beeinflussen. Die Mietstufe bewertet dabei wie hoch der ortsübliche Mietpreis im deutschlandweiten Vergleich mit anderen Kreisen und Städten ist. Durch die entsprechenden Gelder des alimentativen Ergänzungszuschlags soll gewährleistet werden, dass Bundesbeamte in Kreisen mit hohen Mieten durch diese nicht zusätzlich finanziell belastet werden. Gleiches gilt für die Anzahl der Kinder. Die Mietstufen spiegeln dabei das lokale Mietniveau wider. Dieses unterliegt erfahrungsgemäß keinen kurzfristigen Änderungen. Daher ist auch nicht erkennbar, dass die Gefahr einer kurzfristigen Änderung der Ergänzungszuschläge bestünde. Unabhängig davon werden die Einstiegsgrundgehälter im einfachen und mittleren Dienst angehoben.

Wichtig ist aber zu betonen, dass es sich hierbei noch um einen Entwurf und kein fertiges Gesetz handelt. Zu diesem Entwurf sind bereits Stellungnahmen verschiedener Fachverbände angefordert worden. Diese Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren analysiert und im Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden. Grundsätzlich werden wir den kommenden Gesetzentwurf als Grüne Bundestagsfraktion selbstverständlich parlamentarisch begleiten und auf eine verfassungsgemäße Ausgestaltung achten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Irene Mihalic

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