Antwort 10.10.2024 von Reinhard Brandl CSU
Wir stehen vor der dringenden Aufgabe, Sicherheit und Wohlbefinden insbesondere der jüngsten Generation – der Kinder und Jugendlichen – im digitalen Raum zu gewährleisten.
Wir stehen vor der dringenden Aufgabe, Sicherheit und Wohlbefinden insbesondere der jüngsten Generation – der Kinder und Jugendlichen – im digitalen Raum zu gewährleisten.

Wer anspruchsberechtigt ist, bisher aber noch keine Energiepreispauschale bekommen hat, kann diese über die Steuererklärung noch bekommen.
Der Grund liegt darin, dass die Besteuerung des selbst genutzten Stroms der Kompensation des vorangegangenen Vorsteuerabzugs dient und einen unversteuerten Letztverbrauch verhindern soll.
Das Generationenkapital wird in einen dauerhaften Fonds eingebracht. Wie in anderen Ländern, etwa Schweden, wird auf diese Weise ein Kapitalstock aufgebaut. Aus dessen Einkünften werden dann Gelder entnommen und für die Rentenzahlungen eingesetzt.