Antwort 09.06.2023 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Daher sollte, sobald die Reform umgesetzt wird, keine Beibehaltungsgenehmigung mehr erforderlich sein.
Daher sollte, sobald die Reform umgesetzt wird, keine Beibehaltungsgenehmigung mehr erforderlich sein.
Die Regelungen der ersten Säule sollen so ausgestaltet werden, dass es keiner Zustimmung des Bundesrates bedarf
Wir Freie Demokraten sind ebenso wie unsere Koalitionspartner bestrebt, diese Reform zügig zu verabschieden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine zahlreiche Anträge in den Deutschen Bundestag eingebracht, die Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung, zur Sicherung der Energieversorgung und zur Stabilisierung der Energiepreise vorsehen.