Die konkrete Vergütung für ambulante Psychotherapie wird auf Bundesebene durch die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen – insbesondere die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den GKV-Spitzenverband – vereinbart. Auf Landesebene haben wir darauf nur begrenzten direkten Einfluss.
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Im Fünften Sozialgesetzbuch ist geregelt, dass es sich um eigenständige Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner, also der Kassenärztliche Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes – handelt. Die Politik respektiert deren Entscheidung.
Honorarvereinbarungen liegen grundsätzlich in der Selbstverwaltung und sollten nicht politisch bestimmt werden. Dennoch kritisiere ich diese Entscheidung ausdrücklich.
Die psychologische/therapeutische Versorgung für Menschen in Krisen und mit entsprechenden Bedarfen ist für mich sehr wichtig. Daher halte ich die Absenkung der Honorare für einen absolut falschen Schritt.
Die Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen halte ich für absolut falsch. Wir brauchen mehr und besser zugängliche psychotherapeutische Versorgung – nicht schlechtere Arbeitsbedingungen für Therapeut*innen und längere Wartezeiten für Patient*innen.
Die psychotherapeutische Versorgung in Berlin ist seit Jahren stark belastet. Zahlreiche Studien zeigen, dass der Bedarf, insbesondere infolge der Corona-Pandemie, weiter gestiegen ist.