Antwort 23.01.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Ob und wie stark bzw. in welcher Form sich Deutschland einbringt, hängt maßgeblich von den Rahmenbedingungen eines Konfliktes ab und in welcher Beziehung Deutschland zu dem Staat steht, der um Unterstützung bittet.
Über das Geschlecht einer Person kann grundsätzlich nur die betroffene Person selbst entscheiden.
Für die Ukraine geht es um die eigene staatliche Existenz und die Freiheit ihrer Bürgerinnen und Bürger.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Sowohl bei der medizinischen Versorgung von Kindern als auch beim Ausbau der Kitas bringen wir viele Maßnahmen auf den Weg.