Die Änderung d. Staatsangehörigkeitsgesetzes ist vom Bundestag beschlossen. Gesetze treten nach Verkündung in Kraft; eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen
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Ihre pauschale Aussage "Ziele seien erreicht worden" wird sicherlich dem umfangreichen Zwischenbericht nicht gerecht. Er umfasst auf fast 200 Seiten zahlreiche Daten und Fakten. Die werden gerade ausgewertet. Danach wird der Vorschlag der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen vorgelegt.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir die Gelegenheit gibt, einige Fakten bezüglich des Cannabisgesetzes darzulegen.
Da haben Sie mich womöglich falsch verstanden. Ich habe keinerlei Prognose abgegeben. Ich habe lediglich betont, dass es eine solche Entlastungswirkung geben würde, wenn eine Million Bürgergeldempfänger in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln würden. Diese Zahlen wurden kürzlich auch von der Bundesarbeitsministerin wiederholt, die sich jedoch auf eine Vermittlungsgröße von 100.000 Personen bezog.
Es ist jedoch aus rechtsstaatlicher Sicht entscheidend, dass eine Neuauszählung nicht politisch entschieden wird, sondern auf der Grundlage von rechtlichen Prüfungen und klaren Belegen erfolgt.
Das Wahlprüfungsverfahren im Deutschen Bundes ist zeitnah abzuschließen. Um sicherzustellen, dass die Prüfung rechtssicher und korrekt abläuft und die rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätze gewahrt werden, ist es notwendig, dass die vorgesehenen Verfahrensschritte eingehalten werden, auch wenn diese Zeit in Anspruch nehmen.