Wird im Zuge der Abschaffung des § 10 Abs. 3 StAG (Turbo-Einbürgerung) eine Übergangsregelung für bereits gestellte Anträge vorgesehen?
Ich bin in Deutschland geboren, habe das Bundesgebiet im Alter von neun Jahren verlassen, anschließend über zehn Jahre in anderen EU-Mitgliedstaaten gearbeitet und bin derzeit in Deutschland im Außendienst in der in IT-Branche tätig.
Mein Einbürgerungsantrag als besonders integrierte Fachkraft liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt seit mittlerweile zwanzig Monaten unbearbeitet vor.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob für Fälle wie meinen, die sich bereits in der Bearbeitung bzw. Warteschleife befinden, eine Übergangsregelung vorgesehen ist.