Wir sehen es als unsere Verantwortung, Gesetzesvorhaben kritisch zu prüfen und auf mögliche Risiken für die Gesellschaft – insbesondere für Kinder und Jugendliche – hinzuweisen. Genau das tun wir auch mit unserem Antrag zur Rücknahme der Cannabis-Legalisierung.
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Der Koalitionsvertrag sieht zu Subventionen vor, dass diese noch im Jahr 2025 im Rahmen einer Aufgaben- und Ausgabenkritik einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Der Prüfungsprozess beginnt jetzt.
Grundsätzlich ist der Verkauf von Grundstücken oder anderen Vermögensgegenständen gemäß der Rechtsprechung der Unionsgerichte und der deutschen Gerichte mangels Beschaffung kein von den Vorschriften des EU-Vergaberechts erfasster Vorgang.
Sollte es sich tatsächlich um eine Konzession handeln, wäre eine EU-weite Ausschreibung verpflichtend gewesen. Wir erwarten nun eine umfassende und transparente Stellungnahme des Senats.
Mit einigem Optimismus lässt sich also auch von der alten Tante SPD sagen: Totgesagte leben länger.
In vielen Fällen greift also genau das, was Sie fordern. Ob eine generelle Ausweitung auf zehn Jahre für alle Fälle sinnvoll und verhältnismäßig ist, muss sorgfältig geprüft werden – insbesondere mit Blick auf Rechtsstaatlichkeit und die Effizienz der Strafverfolgung.